Anderer Dienst im Ausland (ADiA) .
Der weltwärts-Einsatz kann anstelle des Zivildienstes geleistet werden. Der DED ist anerkannter Träger des Anderen Dienstes im Ausland (ADiA) nach § 14 b des Zivildienstgesetzes und bietet Einsatzplätze an, die als ADiA anerkannt sind.
Damit Freiwillige nach Ableistung ihres weltwärts-Dienstes nicht zum Zivildienst herangezogen werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Freiwillige muss vor dem Beginn des Freiwilligendienstes als Wehrdienstverweigerer anerkannt sein. Die Anerkennung muss bis spätestens zum Zeitpunkt der Platzzuordnung vorliegen.
- Die Einsatzdauer des Freiwilligendienstes muss mindestens 11 Monate betragen (und damit die gesetzliche Zivildienstdauer um mindestens zwei Monate überschreiten).
- Der Freiwilligendienst muss vor Vollendung des 23. Lebensjahres angetreten werden.
Der Einsatzplatz muss vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als ADiA anerkannt sein.

